Am 30. September 2020 endete die Nichtbeanstandungsfrist für Kassen ohne technische Sicherheitseinrichtung (TSE). Seit diesem Datum ist jede Buchung mit einer Kasse ohne TSE illegal. Stellen Sie sicher, dass Ihre Kasse den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Dies ist nur durch ein Software-Update oder eine Neuanschaffung möglich.
In allen Bundesländern außer Bremen gilt eine stillschweigende Fristverlängerung bis 31. März 2021. Doch auch in diesen Ländern müssen Sie nachweisen, dass Sie bis spätestens 30. September 2020 (in Niedersachsen, Sachsen, Rheinland-Pfalz und Brandenburg bis 31. August 2020, in Berlin bis zum 30. August 2020) einen Kassenhändler oder einen anderen Dienstleister im Kassenbereich mit dem fristgerechten Einbau oder der Einbindung einer TSE verbindlich beauftragt haben.